Veretur

»Selbst zu seinen besten Zeiten war Veretur kein Ort von Recht und Ordnung.«

-Taramil aus Umar Enor-

Wirtshäuser

Zur Gruftenschenke

Allgemein Das Gasthaus Zur Gruftenschenke war ein Gasthaus im Norden von Veretur. Es lag an der Stadtmauer, östlich eines kleinen Friedhofes. Im Keller des Gasthauses hatte sich der Wirt Megisos ein Arbeitszimmer eingerichtet, in dem er sich mit der Suche nach dem ewigen Leben beschäftigte. Geschichte Das Gasthaus Zur Gruftenschenke wurde im Jahr 2328 E.Z. […]

Wirtshäuser

Zum Schlüsselheiligen

Allgemein Das Gasthaus Zum Schlüsselheiligen war ein kleines Gasthaus im Südosten von Veretur. Es lag geradewegs an der Hauptstraße, weshalb es bei Reisenden sehr beliebt war. Geschichte Das Gasthaus Zum Schlüsselheiligen wurde im zwanzigsten Jahrhundert des Eisernen Zeitalters gegründet. Über drei Jahrhunderte befand es sich im Familienbesitz, bis sich im Jahr 2352 E.Z. Verbrecher der

Wirtshäuser

Zum Hasenpferd

Allgemein Das Gasthaus Zum Hasenpferd war ein Gasthaus in Veretur, das vor allem von Söldnern aufgesucht wurde. In der Schankstube trieben sich nicht selten Freudenmädchen auf der Suche nach Kundschaft herum. Geschichte Das Gasthaus Zum Hasenpferd wurde im zweiundzwanzigsten Jahrhundert des Eisernen Zeitalters gegründet, nachdem der Bruder des Hausbesitzers sich damit gebrüstet hatte, im nahen

Städte

Veretur

Geschichte Gründung Veretur wurde im Jahr 1569 E.Z. von Siedlern aus Mairenia am Nordufer des Sees Selgaraia in Grudania gegründet. Lange Zeit blieb die Siedlung recht unbedeutend und wuchs nur langsam. Im Jahr 1792 E.Z. wurde sie dann von Anotur erobert. Um ihrer Macht Ausdruck zu verleihen, errichteten die Seeherren in Veretur eine gewaltige Festung,

Ränge und Titel

Statthalter von Veretur

Allgemein Der Statthalter von Veretur war der Stellvertreter des Königs von Anotur in Veretur. Befugnisse Der Statthalter sprach mit der Stimme des Königs und des Ältestenrates und sorgte dafür, dass deren Gesetze in Veretur umgesetzt wurden. Zudem hatte er auch das Recht, selbst Gesetze zu erlassen, die nur vom Ältestenrat oder dem König außer Kraft

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